Elektrische Sicherheitsprüfung vom Profi

Prüfservice DGUV V3-Prüfung | E-Check

Elektroanlagen und Geräte müssen regelmäßig auf Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit überprüft werden. Bei Gewerbetreibenden besteht sogar eine Nachweispflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Betreiber im Schadensfall haftbar. Als qualifizierter Innungsbetrieb übernehmen wir für Sie als Service die wiederkehrende Prüfung unter Einhaltung der Fristen und dokumentieren die Prüfergebnisse in der vorgeschriebenen Dokumentation. 


Der E-Check - das Gütesiegel für geprüfte Sicherheit:
Heute DGUV V3-Sicherheitsprüfung


Wenn Anlagen und Geräte, Anschlüsse und Leitungen schadhaft sind oder überlastet werden, wird Strom schnell zur Gefahrenquelle. Um dies vorbeugend zu vermeiden, klärt die DGUV V3-Prüfung schnell und zuverlässig, ob sich alle elektrischen Geräte und Anlagen (ortsfeste Maschinen und Anlagen und ortsveränderliche Geräte) in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Unsere qualifizierten Fachkräfte sorgen für sichere Prüfabläufe, beraten Sie anhand von Mängellisten mit kurz- oder langfristig umsetzbaren Lösungen zur Mängelbeseitigung oder nachhaltigen Optimierung Ihres Energieeinsatzes. Bei Bedarf führen sie notwendige Reparaturen sofort vor Ort aus. Außerdem erhalten Sie zu allen Prüfungen rechtssichere Prüfprotokolle und das E-Check Gütesiegel an allen überprüften elektrischen Geräten.

Das gibt Ihnen nachweisbare Sicherheit!

Was bedeutet DGUV V3?
Die DGUV-V3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung alle elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus der "Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz". Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde umbenannt in DGUV 3.
Was wird geprüft?
Die Antwort darauf ist relativ einfach: Alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Im Klartext bedeutet dies: Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.
Was sind ortsveränderliche elektrische Geräte?
Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz versetzen lassen, also nicht verbaut sind..Dazu zählen die folgenden ortsveränderlichen Geräte: Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Pflegebetten, Medizinische Geräte usw.
Was sind ortsfeste Anlagen?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Zu den ortsfesten Anlagen zählen beispielsweise: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.
Wie sind die Prüffristen festgelegt?
Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft wwerden. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.